Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind insbesondere kleine Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Die Republik Österreich reagiert rasch und richtet für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen einen Härtefallfonds ein, der mit 1 Milliarde Euro dotiert wird. Ziel ist es, mit den Förderungen des Härtefallfonds den betroffenen Betrieben und Organisationen durch die Krise zu helfen.
Die WKÖ wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ohne Kostenverrechnung ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit gemeinsam mit Vizekanzleramt, dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium erarbeitet.
Für dich und dein Unternehmen haben wir noch
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Der Unterstützungsfonds ist ein im KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) angesiedelter Sozialtopf zur finanziellen Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, die durch einen Notfall in finanzielle Not geraten sind oder durch einen unvorhersehbaren Anlass in eine Situation, die ohne Unterstützung zu einem Notfall führen wird. Hier findet ihr Informationen für die Antragsstellung.
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Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS unterstützt. Betroffene sollen sich direkt und unkompliziert bei der SVS melden. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten: Stundung der Beiträge Ratenzahlung der Beiträge Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann mittels Online-Formular beantragt werden. Details sind hier zu finden.
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FAQs für Unternehmerinnen und Unternehmer rund um Covid-19, Antworten auf Fragen zu Kurzarbeit, Schließungen oder Hilfsmaßnahmen, Branchen- und Länderinformationen, Initativen und Programmen gibt's auf der Infopage der Wirtschaftskammer Österreich. Bitte besucht die Website regelmäßig, da sich immer wieder Neuerungen bei den Maßnahmen ergeben, die dann so schnell wie möglich veröffentlicht werden.
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Gemeinsam mit dem BMF reagiert die Österreichische Kontrollbank auf die Covid-19-Auswirkungen und stellt Unternehmen zusätzliche Kreditmittel in der Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt umfasst der Kreditrahmen zwei Milliarden Euro. Die revolvierenden Kredite sollen in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs der Exporteure dienen. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern. Die Kosten orientieren sich am Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR), mit einem – dem Risiko entsprechend leicht erhöhten – Wechselbürgschaftsentgelt. Voraussetzung diese Variante des Betriebsmittelkredits nutzen zu können ist neben einer bestehenden Exporttätigkeit der Nachweis, dass das Unternehmen bis zum Start der Covid-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war. Der Bund ist bereit, Haftungen für 50 bis 70 Prozent dieser Kredite zu übernehmen, wobei die Abwicklung unter Nutzung der bestehenden Strukturen erfolgt. Hier findest du Details.
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Die österreichischen Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen haben sich zu einer gemeinsame Plattform zusammengefunden, um die dringendsten Fragen im Umgang mit Subventionen und andere öffentlichen Vorgaben zu klären. Dazu wurde ein erster Fragenkatalog an die Kunst- und Kulturverwaltung des Bundes, Vizekanzler und Bundesminister Werner Kogler und Staatssekretärin für Kunst und Kultur Ulrike Lunacek überreicht. Hier die - bisherigen - Antworten des Staatssekretariat für Kunst und Kultur.
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Der Kultur-Katastrophenfonds von AKM & austro mechana in der Höhe von 1.000.000 Euro steht Musik-Urheberinnen und -Urhebern zur Verfügung, die durch signifikanten Tantiemen oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten und dadurch existentielle Probleme bekommen. Darüber hinaus dient er der Liquiditätsicherung, indem Überbrückungshilfen und Darlehen gewährt werden. Die Interpretengesellschaft OESTIG wird ihre noch zu beziffernden Mittel ebenfalls der Existenzsicherung der Interpretinnen und Interpreten widmen. Informationen gibt' hier.