Neuauflage des Härtefall-Fonds ab 1.12.21 beantragbar

Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun ab 1. Dezember bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.

Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist ab 1. Dezember über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen und FAQs findest du hier.

Erhöhte Mindestförderung für November und Dezember
Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Das Förder-Kriterium der „wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19“ besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 % vorliegen.

Unverändert bleibt die Identifizierung des Förderwerbers mittels seiner digitalen Handy-Signatur.

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf dem Coronavirus-Infopoint verfügbar.

Achtung: Bitte beachte, dass Antragsstellung und Auszahlung aufgrund von dringend notwendigen technischen Wartungsarbeiten von Dienstag, 7. Dezember, ca. 14:00 Uhr, bis Montag, 13. Dezember, ca. 8:00 Uhr, nicht möglich ist.