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Eine neue Beschreibung in der Liste der Freien Gewerbe unterstreicht die Bedeutung von Design/Industrial Design

Jedes erfolgreiche Produkt basiert auf einem erfolgreichen Design. Die Wichtigkeit der Arbeit von Designer*innen/Industrial Designer*innen zeigt nun auch ein neuer Gewerbelaut in der Liste der Freien Gewerbe auf.

Mit einer neuen Definition von Design/Industrial Design in der Liste der Freien Gewerbe schlagen wir ein neues Kapitel für Designer*innen, Produktdesigner*innen und Industriedesigner*innen auf: Mit einer zeitgemäßen Gewerbebeschreibung wird die Wertschätzung und das Bewusstsein für die Leistungen von der Branche für die Wirtschaft aufgezeigt und unterstrichen.

 

„Design/Industrial Design: Entwurf von Produkten, einschließlich gestalterischer Vorschläge von Materialien, Form, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit von Produkten hinsichtlich ihrer Verwendung, ihres Werts und ihres Aussehens unter Berücksichtigung der Charakteristika und Bedürfnisse des Menschen, der Marktattraktivität und der Effizienz ohne konstruktive Planungstätigkeit und unter Ausschluss der den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) vorbehaltenen Tätigkeiten.“

Stimmen zum adaptierten Wortlaut

 

„Sowohl als Vorsitzender der Kreativwirtschaft Austria als auch als selbst betroffener Industriedesigner freue ich mich sehr, dass wir den Prozess der Änderung der Gewerbebeschreibung erfolgreich beenden konnten. Eine wichtige, richtige Maßnahme – eine nächste setzen wir mit der Formulierung des Berufsbilds. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für ihr Engagement: den Experts aus Industrial Design, der Rechtspolitik der WKO und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister.“
Gerin Trautenberger, Vorsitzender der Kreativwirtschaft Austria

„Es freut mich, dass die Tätigkeit von Designer*innen im neuen Gewerbewortlaut nun zeitgemäß und praxisbezogener beschrieben wird. Damit wurde ein erster wichtiger Schritt zur Steigerung des Stellenwerts und der Bedeutung dieses Gewerbes gesetzt, dem noch viele weitere folgen werden.“
Bettina Sticher, Fachverbandsobmann-Stellvertreterin, Fachverband der gewerblichen Dienstleister

„Die Neuformulierung des freien Gewerbes „Industrial Design“ ist aus einen partizipativen Diskussionsprozess der Designschaffenden gemeinsam mit den Designuniversitäten und Interessensvertretungen entstanden. Sie bildet das Selbstverständnis von Design und dessen Stellenwert ab.“
Harald Gründl, Designer (EOOS, EOOS NEXT) und Designtheoretiker (IDRV)

„Ich denke, dieser wichtige Schritt eröffnet ein neues Selbstverständnis für das Thema Industrial Design in Österreich und schließt, auch für zukünftige Designer*innen eine Lücke die uns über Jahrzehnte hinweg irritiert hat.“
Thomas Feichtner, Designer und Vorstandsmitglied designaustria

„Der neue Wortlaut ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines selbstbewussten Designbegriffs. Jetzt ist es unsere gemeinsame Aufgabe das Bild von Design als Kraft, die unsere Zukunft auf sozial und ökologisch nachhaltige Art gestalten kann, in die Öffentlichkeit zu tragen.“
Gabriel Roland, Direktor der VIENNA DESIGN WEEK

„Endlich wird den Industriedesigner*innen eine Berufsbezeichnung gegeben, die ihrem umfassenden Berufsanspruch gerecht wird!“
Georg Wagner, Managing Partner Spirit Design

Und jetzt los, hol dir diese neue Gewerbeberechtigung!

 

Du möchtest dich erstmalig als Industrial Designer*in selbständig machen?

Wir empfehlen dir, dich beim Gründerservice der WKO in deinem Bundesland zu melden. Du kannst eine Neuanmeldung aber auch bei deiner zuständigen Gewerbebehörde (in Wien: MBA, in den Bundesländern: die BH bzw. das Magistrat deiner Stadt)  durchführen.

 

Du möchtest dein bestehendes Gewerbe auf den neuen Wortlaut ummelden?
Melde dich bei deiner Gewerbebehörde. In Wien ist das das Magistratische Bezirksamt deines Standorts. Wenn ins Firmenbuch eingetragen, dann bitte mit Firmenbuchauszug.

Kosten fallen für eine Ummeldung keine an. Innerhalb von drei Monaten sollten die Daten geändert sein im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria).

 

Du hast noch Fragen?

Informiere dich bei der Fachgruppe der Gewerblichen Dienstleister in deinem Bundesland:
NiederösterreichOberösterreich • Salzburg • Tirol • Vorarlberg • Steiermark • Kärnten • Burgenland • Wien

Wir, die Kreativwirtschaft Austria, freuen uns, dass es gemeinsam mit Stakeholdern und Expert*innen aus Industrial Design, dem Fachverband für Gewerbliche Dienstleister und der WKÖ gelungen ist, eine zeitgemäße neue Beschreibung der Tätigkeit zu finden, die der Bedeutung von Design für Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird!

 

Kreativwirtschaft Austria – Für dich und deine Interessen!

 

Foto: Stock Rocket