Aktuelle Förderungen

Kärnten: Kleinunternehmerzuschuss des KWF

Einreichfrist: Laufende Einreichung bis 31.12.2023

Die Förderung soll zur Stärkung und zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Erhaltung bzw. dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen von Kleinst- und Kleinunternehmen beitragen. Deshalb werden Investitionsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern in das Anlagevermögen unterstützt.

Geförderte erhalten einen Einmal-Zuschuss, der max. 7,5% der förderbaren Projektkosten beträgt, jedoch min. € 1.000,- und max. € 7.500,-.

 

Kleinunternehmerzuschuss