
DMC/WKO
WKO-Infoservice
Auf der Infopage der Wirtschaftskammer Österreich findest du FAQs für Unternehmerinnen und Unternehmer rund um Covid-19, Antworten auf Fragen zu Kurzarbeit, Schließungen oder Hilfsmaßnahmen, Branchen- und Länderinformationen, Initativen und Programmen gibt’s . Bitte besuch die Website regelmäßig, da sich immer wieder Neuerungen bei den Maßnahmen ergeben, die so schnell wie möglich veröffentlicht werden.
Übersicht Corona-Hilfspaket und Infovideo
Die Bundesregierung hat für die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ein Hilfspaket für die Wirtschaft geschnürt, das vier Eckpunkte hat: Arbeitsplätze erhalten, Liquidität sichern, Soforthilfe für Selbständige ermöglichen und Geschäftseinbußen abfedern. Damit sollen Selbständige aller Branchen und Größenklassen unterstützt werden. Eine Übersicht über die Unterstützungsmaßnahmen und ein kurzes Infovideo findest du hier.
Innovationsschutzschirm für die Kreativwirtschaft
aws Creative Impact COVID Sondercalls
Aufgrund der COVID Situation gibt es für die aws Creative Impact Konditionen „Prototyp erstellen“ und „Marktreife erreichen“ je einen COVID Sondercall.
Im Rahmen der Sondercalls gibt es einen Förderschwerpunkt auf
- neue digitale und nachhaltige Projekte und Geschäftsmodelle zur Revitalisierung der Wirtschaft und Stärkung der Resilienz sowie
- Lösungen aus dem Social Impact-Bereich für Krisenmanagement und Krisenbewältigung im Kontext der Corona-Krise.
Kondition: Prototyp erstellen (COVID Sondercall)
Einreichfrist: 16. Oktober 2020 (12:00 Uhr mittags)
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Kondition: Marktreife erreichen (COVID Sondercall)
Einreichfrist: 19. November 2020 (12:00 Uhr mittags)
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FAQs aws Creative Impact – Covid-19 Sondercall(s)
Allgemeine Hilfspakete für die Wirtschaft
Härtefall-Fonds: Förderung für Selbständige
Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen. Die Kreativwirtschaft profitiert von den Verbesserungen, die wir beim Härtefall-Fonds erreichen konnten. Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass nun für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird. Es kann für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden.
Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds können unter wko.at/haertefall-fonds eingereicht werden.
Corona-Hilfs-Fonds
Der Corona-Hilfs-Fonds besteht aus zwei Komponenten: Liquiditätshilfen in Form einer Garantie der Republik Österreich zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten sowie Fixkostenzuschüssen bei Umsatzeinbrüchen von mehr als 40 % und Teilersatz für saisonale bzw. verderbliche Waren. Abgewickelt wird der Corona-Hilfs-Fonds über die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB; Single-Point of Contact ist die Hausbank.
Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds
Beim Fixkostenzuschuss bekommen Unternehmen in einer ersten Tranche einen Vorschuss von bis zu 50 % des gesamten Fixkostenzuschusses ausgezahlt. Der Zuschuss wird bereits ab einer Zuschusshöhe von 500 Euro gewährt. Damit wird eine wesentliche Verbesserung für EPUs und Kleinstunternehmen durchgesetzt, die dadurch eine Unterstützung bei der Abdeckung der Fixkosten bekommen. Auch der UnternehmerInnenlohn zwischen 666,666 Euro und 2.666,67 Euro pro Monat zählt zu den Fixkosten. Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden nicht mehr angerechnet.
Die zweite Tranche umfasst zusätzlich höchstens 25%, somit insgesamt höchstens 75% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses und kann seit 19. August 2020 beantragt werden.
Die dritte Tranche kann ab 19. November 2020 beantragt werden.
aws Überbrückungsgarantie
Ziel der aws Überbrückungsgarantie ist die Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. Mitumfasst ist eine 100 % Garantiequote für Kredite bis EUR 500.000 und eine 90 %ige Garantiequote für Kreditbeträge bis EUR 27,7 Mio.
Investitionsprämie: Investitionsanreiz für die Unternehmen in der Covid-19-Krise
Antragsfrist: 1.9.2020 bis 28.2.2021; Gefördertes Investitionsvolumen: 5.000 bis 50 Mio. Euro. Zuschuss 7 %, erhöhter Zuschuss von 14 % bei Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science. Die Einreichung erfolgt über den Fördermanager des Austria Wirtschaftsservice (aws)
Covid-Start-up Hilfsfonds
Mit dem Covid-Start-up-Hilfsfonds bekommen innovative Start-ups einen Zuschuss auf private Investments, die seit Ausbruch der Corona-Krise getätigt werden.
Für Exportunternehmen: Unterstützung der ÖGK
Gemeinsam mit dem BMF reagiert die Österreichische Kontrollbank auf die Covid-19-Auswirkungen und stellt Unternehmen zusätzliche Kreditmittel in der Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses Angebot ist unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bisheriger Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist. Anträge können über die Hausbank eingebracht werden.
Corona-Kurzarbeit
Auch für Unternehmen mit wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Corona-Kurzarbeit eine Option: Gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern wurde in kurzer Zeit die zuvor für KMU wenig attraktive Kurzarbeit stark vereinfacht und finanziell verbessert. Mit dem AMS wurde die Abwicklung der Kurzarbeitsanträge deutlich vereinfacht und beschleunigt. Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Beschäftigten zu halten.
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. Zur SVS-Infoseite.
Stundungen von Steuern und Abgaben
Du kannst eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern beantragen, wenn du durch das Coronavirus in eine wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe gekommen bist. Das Gleiche gilt auch für die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2. Zusätzlich kannst du beantragen, dass Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden. Mehr zur Sonderregelung: WKO.at-Steuerinfo | Info des BMF | direkt zum Antrag | Website des Finanzministeriums.
Finanzielle Hilfe von der Wirtschaftskammerorganisation
Neben bzw. in Ergänzung zu all den Hilfsmaßnahmen der öffentlichen Hand leistet auch die Wirtschaftskammer finanzielle Unterstützung für Mitgliedsbetriebe: Kammerumlagen (KU1 und KU2) können gestundet und Grundumlagen ausgesetzt werden. Hast du bereits eine Vorschreibung für die Grundumlage für das Jahr 2020 erhalten, kannst du sie derzeit als gegenstandslos betrachten. Mit dieser Maßnahme will die Wirtschaftskammerorganisation dazu beitragen, wirtschaftliche Notlagen oder Liquiditätsengpässe zu lindern, die durch das Coronavirus ausgelöst wurden. Hier gibt’s Details.
Stundung von Kreditraten
Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprich deine Hausbank darauf an, wenn du aktuelle Liquiditätsprobleme hast oder befürchtest. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kannst du deinen Vertragspartner um Stundungen ersuchen. Es ist aber immer Entscheidung des Vertragspartners, ob zum Beispiel ein Zahlungsaufschub gewährt wird.
Lehrlingsbonus – bis zu 3.000 Euro für neu aufgenommene Lehranfängerinnen und -anfänger
Ausbildungsbetriebe erhalten für neu aufgenommene Lehranfängerinnen und -anfänger 2.000,- Euro Lehrlingsbonus. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten einen Zusatzbonus von bis zu 1.000,- Euro. Details gibt’s hier.
Neustartbonus
Der Neustartbonus kommt für Personen in Betracht, die ein vollversichertes Dienstverhältnis (über der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze) von mindestens 20 Wochenstunden annehmen, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist. Freie Dienstverhältnisse sind nicht förderbar.
WKÖ-Experte für Finanzierungsfragen
Die Hausbank ist bei Liquiditätsengpässen dein erster Ansprechpartner. Sollten Unklarheiten auftreten, kannst du dich aber auch an die eigens dafür eingerichtete Kompetenzstelle in der WKÖ wenden: WKÖ-Experte Dr. Bernhard Egger [email protected] steht Betrieben bei Finanzierungsfragen zur Verfügung, insbesondere was die Vorfinanzierung der Kurzarbeit durch die Banken betrifft. Der Experte fungiert als Drehscheibe zwischen Unternehmen und Bank: Er ermittelt den richtigen Gesprächspartner für die jeweilige Finanzierungsfrage des Unternehmers. So ist dafür gesorgt, dass die jeweilige Hausbank und der Kunde zügig zu einer Entscheidung kommen und dem Betrieb rasch geholfen wird.
Sektorsepezifische Unterstützungsmaßnahmen
Kunst & Kultur
Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler
Für die Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler kann bei der SVS eingereicht werden.
KSVF-Unterstützung
Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
Schutzschirm für Veranstalterbranche
Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet. Seit 18. Jänner 2021 können bei der ÖHT Anträge gestellt werden.
Ermäßigter Steuersatz für Kultur bis einschließlich 31. Dezember 2021. Infos gibt’s hier.
Informationsservice des Bundesministeriums
Das Bundesministerium hat für Kunst- und Kulturschaffende ein Informationsservice eingerichtet. Hier findet ihr Antworten auf Fragen zu Unterstützungsmaßnahmen, zur Erleichterung bei Sozialversicherungsbeiträgen, zur Abrechnung von Förderungen und mehr. Hier geht’s zum Infoservice.
Eine umfassende Aufstellung von Unterstützungen und Initiativen für Kunst- und Kulturschaffende hat die IG Kultur zusammengestellt.
Hier findest du eine Übersicht über die Berufs- und Interessensverbände für Kunstschaffende.
Film & Audiovisuelle Medien
Comeback Zuschuss für Film und TV-Produktionen
Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können. Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können.
Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie „Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“ des BMDW gemeinsam mit dem BMKÖS. Die Antragstellung wurde auf 30.6.2021 verlängert: aws Fördermanager.
Unterstützung der VdFS
Die Gremien der VdFS haben in den SKE-Richtlinien eine neue Covid-19 (Coronavirus)-Notfallsklausel verankert, um soziale Notfälle, die durch Verdienstentgänge aufgrund von abgesagten Filmproduktionen bzw. sonstigen stornierten Aufträgen entstehen, abfedern zu können. Dieser Zuschuss kann auch von Bezugsberechtigten, die 2020 bereits einen Lebenskostenzuschuss erhalten haben, in Anspruch genommen werden.
VAM-Katastrophenfonds
Details zum Katastrophenfond der Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien in Höhe von 250.000 Euro findest du hier.
Verlagswesen
Literar Mechana Sonderfonds
Die Literar-Mechana hat ihren aufgrund der aktuellen Krise eingerichteten „SKE-Sonderfonds“ auf 1,5 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen die Auswirkungen von Honorar- und Projektausfällen abgefedert werden. Antragsberechtigt sind JournalistInnen, AutorInnen und WissenschaftlerInnen, die mit der LiterarMechana vor dem 1.1.2020 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben.
Musik
Kultur-Katastrophenfonds von AKM & austro mechana und OESTIG
Der Kultur-Katastrophenfonds von AKM & austro mechana in der Höhe von 1.000.000 Euro steht Musik-Urheberinnen und -Urhebern zur Verfügung, die durch signifikanten Tantiemen oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten und dadurch existentielle Probleme bekommen. Darüber hinaus dient er der Liquiditätsicherung, indem Überbrückungshilfen und Darlehen gewährt werden. Die Interpretengesellschaft OESTIG wird ihre noch zu beziffernden Mittel ebenfalls der Existenzsicherung der Interpretinnen und Interpreten widmen.
LSG Corona Soforthilfe
Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos. Sie nimmt die Rechte von rund 3.500 Labels wahr. Hier findest du Informationen zur Antragstellung im Rahmen der Label-Strukturförderung als Corona Soforthilfe.
Corona Virus-Informationen
Auf der Website des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft findest du alle Informationen für die Branche zur neuen Verordnung betreffend die Öffnung von Betriebstätigkeiten.
Bundesländerspezifisch
Steiermark
Zinsübernahme für Überbrückungskredite durch das Land Steiermark
Um die Liquidität der steirischen Unternehmen erhalten zu können, übernimmt das Land nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut die Zinsen in der Höhe von maximal 2 Prozent für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 Prozent übernimmt. Die Zinsen werden sowohl für Unternehmen aus Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung und Handel als auch für Tourismusbetriebe übernommen. Damit soll gemeinsam mit dem Bund eine Überbrückungshilfe für die Unternehmen angeboten werden. Insgesamt stellt das Land Steiermark 42 Millionen Euro für die Zinsübernahme in Wirtschaft und Tourismus zur Verfügung.
Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG wickelt die Zinsübernahme in Zusammenarbeit mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) ab. Infor mir dich in den FAQs der SFG, die laufend aktualisiert werden.
SFG-Förderungen für Telearbeitsplätze
Die SFG greift steirischen Kleinstunternehmen bei der Errichtung eines Telearbeitsplatzes unter die Arme.
Soforthilfepaket der Stadt Graz
Das Soforthilfepaket der Stadt Graz umfasst die Gastronomie, die Wasserversorgung, die Stromversorgung, den öffentlichen Verkehr, die Mieten und vieles mehr. Damit erhofft sich die Grazer Stadtregierung Schwierigkeiten bei Unternehmen abfedern zu können.
Land Steiermark: Kulturförderungen werden wertangepasst und um ein Jahr verlängert
Die Steiermärkische Landesregierung hat für die mehrjährigen Förderungsverträge von Kunst- und Kulturinitiativen, -vereinen und -institutionen ein Maßnahmenpaket zur finanziellen und wirtschaftlichen Erleichterung beschlossen.
Härtefonds für KünstlerInnen des Landes Steiermark
Unterstützt werden steirische kunst- und kulturschaffende Einzelpersonen, KunstvermittlerInnen wie auch freiberuflich tätige Menschen im Bereich des Sports, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und keine Unterstützung aus den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten.
Unser Partner, die Creative Industries Styria, versorgt dich ebenfalls mit Updates. Schau auf die Website der CIS und abonniere ihre Channels, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Oberösterreich
Vorübergehener Mietverzicht der Linz Holding
Die Holding der Stadt Linz unterstützt durch Stundung von Mieten und Pachten die Liquidität von Ein-Personen-Unternehmen, Klein- und Mittelbetrieben, die aufgrund des Coronavirus keine Umsätze erzielen können.
Härtefallfonds für oberösterreichische Kulturschaffende des Landes Oberösterreich
Unterstützt werden oberösterreichische Kulturschaffende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und keine Unterstützung aus den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten.
Unser Partner, die Creative Region Linz & Upper Austria, versorgt dich ebenfalls mit Updates. Schau auf creativeregion.org und abonniere ihre Channels, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Niederösterreich
Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ
Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit (mindestens zweijährige WK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung) gibt es von der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen einmaligen Existenzsicherungszuschuss von bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen.
COVID-19 Kunststipendien des Landes Niederösterreich
Vergeben werden Kunststipendien in der Höhe von max. € 3.000 pro Antrag für KünstlerInnen aller Sparten. Die Maßnahme ist mit insg. € 1 Million dotiert.
Hier findest du eine Übersicht über Unterstützungen für Niederösterreichs Unternehmerinnen und Unternehmer.
Wien
Informiere dich auf der Seite der Wirtschaftsagentur Wien über aktuelle Förderungen.
Tirol
COVID-19 Arbeitsstipendien der Stadt Innsbruck
Vergeben werden einmalige Arbeitsstipendien an Kunstschaffende der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik in der Höhe von € 1.000.
Kärnten
Solidaritätsfonds der Kärntner Kulturstiftung
Gewährt wird ein nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von € 500,- bis € 1.000,-, in Ausnahmefällen bis zu € 2.000,- an Kärntner KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen, die sich in einer existenziellen Ausnahmesituation befinden.
COVID-19 Arbeitsstipendien des Landes Kärnten
Vergeben werden 36 Arbeitsstipendien in Höhe von € 2.760 an freischaffende KünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und WissenschafterInnen, die ihre künstlerischen oder wissenschaftlichen Vorhaben nicht realisieren oder fortführen konnten. Ausgezahlt wird, je nach Wunsch, in drei oder sechs Monatsraten. Unterstützt werden Kulturprojekte einschließlich der Kulturvermittlung sowie (kultur-)wissenschaftliche Projekte bzw. Vorhaben die sich mit der kulturellen Grundlagenforschung beschäftigen.
Vorarlberg
COVID-19-Unterstützungsfonds der Wirtschafsammer Vorarlberg
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg und das Land Vorarlberg vergeben im Rahmen des COVID-19-Unterstützungsfonds nach Maßgabe der dort verfügbaren Mittel Selbständigen, die aufgrund der Corona-Virus-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, eine finanzielle Unterstützung. Achtung: Zuerst muss beim Härtefall-Fonds/WKO angesucht werden. Zu den Richtlinien und zum Antrag.
Atelierförderung und Arbeitsstipendien des Landes Vorarlberg
Freischaffende KünstlerInnen aus allen Sparten, die aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notlage sind, können um eine Atelierförderung in der Höhe von € 180,-/Monat für max. sechs Monate oder ein Arbeitsstipendium in der Höhe von € 1.000,-/Projekt ansuchen.