Eine rote Linie macht eine sanfte Kurve, bildet eine kleine Spitze und macht dann eine Schleife, bevor sie gerade über einen hellgrauen Hintergrund verläuft.
Zwei Frauen stehen an einem Holztisch, umgeben von Pappkartons, einem Barcode-Scanner und einem Laptop in einem hellen Raum mit Kleiderständern. Sie lächeln und arbeiten gemeinsam in ihrem lebendigen Grätzl.

© Julia Amaral | stock.adobe.com

  • Ein roter, nach oben gerichteter Pfeil mit einem gewellten Schweif, der Wachstum oder Zunahme anzeigt, auf hellgrauem Hintergrund. Förderungen

Lebendiges Grätzl

Du möchtest dein Grätzl mit neuem Leben füllen, ein leerstehendes Erdgeschoßlokal revitalisieren oder dein bestehendes Geschäftslokal aufwerten? Mit der Förderung Lebendiges Grätzl unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien kleine Unternehmen und Gründer:innen, die Wiens Stadtgebiete mit frischen Angeboten, sozialer Nahversorgung und innovativen Konzepten nachhaltig bereichern. Egal ob bauliche Maßnahmen, Digitalisierungsschritte oder Investitionen in Ausstattung, wenn dein Projekt die Lebensqualität im Grätzl stärkt, könnte diese Förderung genau das Richtige für dich sein. Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

 

 

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Angebotsvielfalt und Grätzl‑Belebung
  • Bauliche Investitionen ins Geschäftslokal
  • Technische Anlagen & Geräte
  • Digitalisierungsvorhaben
  • Attraktivierung des Geschäftslokals
  • Externe Dienstleistungen, u.a. für Digitalisierung

Förderfacts

Max. Fördersumme: 20.000 € pro Unternehmen

Förderquote:

  • 35 % bei nachweislichem Leerstand ab 6 Monaten
  • 35 % für Projekte im Zielgebiet Ottakring
  • 25 % für alle anderen Projekte

Mindestprojektgröße: 7.500 €, max. Projektdauer: 2 Jahre

Wer kann einreichen?

  • Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte)
  • Gründer:innen mit Geschäftslokalen in der Erdgeschoßzone
  • Branchen: Einzelhandel, Gewerbe, persönliche Dienstleistungen, Gastronomie

Einreichung & Bewertung

  • Einreichzeitraum: 1. März bis 31. Dezember 2026
  • Laufende Bewertung durch eine unabhängige Jury
  • Notwendige Dokumente: u. a. Jahresabschluss, De‑minimis‑Erklärung, Kostenvoranschläge; bei Leerstand zusätzliche Nachweise