Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreativwirtschaft Austria (KAT), eine Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftskammer Österreich gemäß § 16 WKG, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web‑Zugänglichkeits‑Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.kreativwirtschaft.at und alle zugehörigen Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2″ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
PDF‑Dokumente: Einige PDF‑Dokumente auf der Website sind nicht barrierefrei aufbereitet. Beispielsweise sind PDF‑Dokumente nicht oder unzureichend getaggt, sodass sie von Screenreader‑Nutzer:innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit sind unter anderem die WCAG‑Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen), 3.3.2 (Beschriftungen oder Anweisungen) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Geplante Maßnahme: Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.2 und PDF/UA‑konform aufzubereiten.
Videos ohne Untertitel: Für einige aufgezeichnete Videos fehlen Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose oder schwerhörige Benutzer:innen nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG‑Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Geplante Maßnahme: Bei der Erstellung neuer Videos wird auf die Bereitstellung von Untertiteln geachtet.
E-Learning Module und Lernstruktur (LMS): Der Bereich „Meine Lernstruktur“ und die darin enthaltenen Kursmodule (z. B. „NFT Grundlagen“) basieren teilweise auf eingebundenen Frames und dynamischen Elementen (Cluevo LMS / SCORM). Hier bestehen folgende Einschränkungen:
- Tastaturbedienbarkeit: Die Navigation innerhalb der Lernmodule und zwischen den Lektionen ist nicht durchgehend ausschließlich mit der Tastatur möglich. Der Tastaturfokus wird beim Laden neuer Lerninhalte nicht immer logisch gesetzt (WCAG 2.1.1 und 2.4.3).
- Iframes und Einbettungen: Einigen Frames, die externe Lerninhalte oder SCORM-Module laden, fehlen aussagekräftige Titel-Attribute, wodurch Nutzer:innen von Screenreadern den Zweck des Bereichs nicht sofort erkennen können (WCAG 4.1.2).
- Statusanzeigen: Fortschrittsanzeigen (z. B. „Abgeschlossen“-Status) werden teilweise nur visuell durch Farbe oder Icons dargestellt und sind für Screenreader nicht immer als Textinformation verfügbar (WCAG 1.3.1 und 4.1.3).
Komplexe Grafiken und Diagramme: In den Lernunterlagen (insb. zum Thema NFT/Blockchain) werden teilweise komplexe Diagramme und schematische Darstellungen verwendet, für die keine gleichwertigen textlichen Alternativen oder ausführlichen Bildbeschreibungen hinterlegt sind (WCAG 1.1.1).
b) Unverhältnismäßige Belastung
Audiodeskription für Videos: Einige Videos auf der Website verfügen nicht über eine Audiodeskription, die visuelle Inhalte für blinde oder sehbehinderte Nutzer:innen beschreibt. Damit ist das WCAG‑Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Die nachträgliche Erstellung von Audiodeskriptionen für alle bestehenden Videos stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei neuen Videos wird nach Möglichkeit auf die Bereitstellung von Audiodeskriptionen oder textbasierten Alternativen geachtet.
Interaktive Lernplattform: Die verwendeten Quiz-Elemente und interaktiven Übungen innerhalb der LMS-Umgebung sind teilweise nicht vollständig barrierefrei (z. B. Drag-and-Drop-Aufgaben ohne Tastaturalternative). Eine technische Umstellung dieser Drittanbieter-Komponenten stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Wir arbeiten an der Bereitstellung alternativer Prüfungsformen bei Bedarf.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Einige ältere PDF‑Dokumente und Mediendateien, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und für die Durchführung der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erforderlich sind, können gemäß § 2 Abs. 3 WZG vom Anwendungsbereich ausgenommen sein.
Barrierefreie Alternative
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Inhalten haben. Wir bemühen uns, diese auf Anfrage in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Dezember 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Kreativwirtschaft Austria durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
- Geprüfte Bereiche:
- Startseite und Hauptnavigation
- Magazin‑Seiten (Termine, Stories)
- Newsletter‑Anmeldeformular
- Responsive Darstellung auf verschiedenen Geräten
- Lernplattform (LMS) und Kursstruktur „NFT Grundlagen“
- Interaktive Lernmodule und Quiz-Funktionen
Diese Erklärung wurde zuletzt am 2. Dezember 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie für weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns bitte:
Kreativwirtschaft Austria (KAT)
Wiedner Hauptstraße 63
A‑1045 Wien
E‑Mail: kreativwirtschaft@wko.at
Telefon: +43 (0) 5 90 900 – 4000
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 2 Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen:
Beschwerdestelle:
https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerdestelle/kontaktformular-beschwerdestelle (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web‑Zugänglichkeits‑Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)
Stand: 2. Dezember 2025