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Erweiterte Unterstützungsmaßnahmen vorgestellt – Webinar mit WKÖ-Finanzierungsexperten zum Fixkostenzuschuss II

Die Bundesregierung hat am 23.11. erweiterte, umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen vorgestellt, den Umsatzersatz und den Fixkostenzuschuss Phase II. Du möchtest von einem Finanzierungsexperten der WKÖ erfahren, wie der Fixkostenzuschuss II funktioniert? Sei dabei, beim kostenlosen #schaffenwir Webinar am 26.11. von 14 bis 15 Uhr.

• Umsatzersatz: Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen.

• Fixkostenzuschuss II: Es ist gelungen, dass der Fixkostenzuschuss für die 2. Phase bereits ab 30 % statt bisher 40 % Umsatzausfall beantragt werden kann. Damit können möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden. Die verbesserten Rahmenbedingungen gehen auch mit einer Erweiterung der förderbaren Fixkosten einher, sodass die AfA, die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind, geltend gemacht werden können. Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Gerade für besonders betroffene Branchen wie beispielsweise Kinos sind diese Anpassungen sehr wichtig.

Erfreulich ist, dass die EU-Kommission auch grünes Licht für den erweiterten Fixkostenzuschuss nach befristetem Beihilferahmen mit einem Volumen von bis zu 3 Mio. Euro gegeben hat. Neben einer raschen Umsetzung setzen wir uns insbesondere für eine Kombinationsmöglichkeit der beiden Fixkostenzuschussprodukte ein.

Alle Informationen zum Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II gibt’s hier.

Neben Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II hat die Bundesregierung außerdem eine Verlängerung der Steuer- und Abgabenstundungen, die Verlängerung der USt-Senkung für die Gastronomie, Hotellerie und Kultur bis Ende 2021 und die Verlängerung des Haftungspakets zur Besicherung von Überbrückungskrediten der ÖHT bis Ende Juni 2021 angekündigt. Das entlastet die Betriebe unmittelbar und verschafft eine wichtige Atempause.

In einem nächsten Schritt braucht es eine deutliche Verlängerung des Zeitraums für die Rückzahlung der Stundungen, indem die gestundeten Zahlungsverpflichtungen umgeschuldet werden und mit Ratenzahlungen über mehrere Jahre gestreckt werden.

Darüber hinaus ist für indirekt betroffene Zulieferfirmen wie beispielsweise im Bereich der Veranstaltungstechnik rasch eine Entschädigung notwendig.

 

TIPP: HOL DIR KNOW-HOW VOM UNTERNEHMENSFINANZIERUNGSEXPERTEN DER WKÖ

 

Kostenloses Webinar
Donnerstag, 26.11.2020
14:00 bis 15:00

 

Du möchtest mehr über den Fixkostenzuschuss II erfahren? Wie funktioniert er? Wer bekommt ihn? Wie betrifft er dein Unternehmen?

Sei dabei, beim #schaffenwir Webinar inklusive Fragesession mit Erich Kühnelt, WKO-Experte für Unternehmensfinanzierung. Moderation: Elisabeth Zehetner-Piewald (WKÖ Zielgruppenmanagement)

 

Sichere dir hier deinen Platz im Webinar.

schaffenwir webinar

Foto oben: Charles Deluvio / Unsplash.