Aktuelle Förderungen
NeuStartHilfe: Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die wegen Corona ihre bisherige selbständige Tätigkeit einstellen müssen.
Wer seine selbstständige Tätigkeit wegen Corona einstellen muss, kann mit der 𝙉𝙚𝙪𝙎𝙩𝙖𝙧𝙩𝙃𝙞𝙡𝙛𝙚 unselbstständig oder selbstständig wieder durchstarten.
- Das gilt sowohl für Selbständige, die ausreichend arbeitslosenversicherungspflichtige Zeiten als DienstnehmerIn erworben oder die Arbeitslosenversicherungsoption für Selbständige genutzt haben: Sie können in diesem Fall – wie schon bisher – Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) erhalten.
- Aber auch für Selbständige, die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben: Wenn sie nicht vermittelt werden können und an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Auftrag des AMS teilnehmen, können sie während der Maßnahmenteilnahme eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts als Existenzsicherung erhalten. Diese beträgt bei Maßnahmen ab 25 Wochenstunden und in der Vorbereitungsphase des Unternehmensgründungsprogramms in der Regel ca. 800,– Euro netto pro Monat.