Covid-19-Ratenzahlungsmodell

Covid-19 hat sich auf die Liquidität vieler Unternehmen ausgewirkt. Am 30. Juni 2021 werden sowohl die Abgabenrückstände in der Finanzverwaltung als auch die Beitragsrückstände in der Sozialversicherung fällig, die zwischen 15.03.2020 und 30.06.2021 gestundet wurden. Das Abbauen der aufgebauten Rückstände ist oft nicht auf einmal möglich.

Ab 01.07.2021 gibt es daher in der Finanzverwaltung und in der Sozialversicherung ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell zur Begleichung der Covid-19-bedingten Rückstände.

In der Finanzverwaltung gilt dies für Abgabenschulden, die überwiegend (zu mehr als 50 %) Covid-19-bedingt sind. Als Erleichterung bietet die Finanzverwaltung für die ersten drei Monate eine sog. „Safety-Car-Phase“ an, bei der die Höhe der Raten noch einmal deutlich reduziert wird. Dienstgeber haben ebenso die Möglichkeit, mit der ÖGK bzw. BVAEB eine „Safety-Car-Phase“ zu vereinbaren und die Raten in den ersten drei Monaten ab Juli 2021 auf null Euro zu reduzieren.

 

Fact Sheet Covid-19 Ratenzahlungsmodell